News Die Reform der Pflegeversicherung geht weiter
Datum 19.08.2015
Beschreibung

Das Bundesgesundheitsministerium hat den lang erwarteten Entwurf für das zweite Pflegestärkungsgesetzt (PSG II) vorgelegt. 

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wird die größte und tiefgreifendste Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung realisiert. Insbesondere der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit dem Begutachtungsverfahren ist ein Meilenstein, der nach intensiven Diskussionen jetzt umgesetzt wird.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: 

Mit dem PSG II wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zum 1. Januar 2017 eingeführt. Ab dann gibt es anstelle der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Entscheidend für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit, der im Zuge der Begutachtung in sechs Bereichen erhoben wird: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Gestaltung des Alltagslebens. 

Alle Pflegebedürftigen, die vor dem 31.12.2016 eingestuft sind, werden automatisch in das neue System übergeleitet. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhalten einen einfachen Stufensprung von Pflegestufe I in Pflegegrad 2 usw., Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung von Pflegestufe I in Pflegegrad 3 usw. 

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