News Landeplätze für Flugrettung im Landkreis Calw gesichert
Datum 04.02.2015
Autor Landratsamt Calw - Gesundheitsamt
Beschreibung

Nach einer EU-Verordnung benötigen Hubschrauberlandeplätze an Kliniken ab Herbst dieses Jahres eine Genehmigung. Andernfalls dürfen die Krankenhäuser nicht mehr von der Flugrettung angeflogen werden, auch wenn ein Landeplatz vorhanden ist. Berichten der Medien zu Folge sind deshalb viele Landestellen in Baden-Württemberg in ihrer Existenz gefährdet.

Den beiden Hubschrauberlandeplätzen an den Krankenhäusern Calw und Nagold droht durch die Umsetzung der EU-Verordnung aus dem Jahr 1998 jedoch keine Gefahr. Beide verfügen über eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Albrecht Reusch, zuständiger Dezernent im Landratsamt Calw, versichert: „Es wird auch künftig möglich sein, Patienten mit dem Rettungshubschrauber direkt in die Kliniken Nagold und Calw zu bringen oder sie von dort zur weiteren Behandlung in eine Spezialklinik zu verlegen. Die kurzen Wege und die hochwertige medizinische Versorgung vor Ort können dabei helfen, Leben zu retten.“

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